Presserichtlinien
Rechtliche Hinweise
Ehrenkodex
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Presserichtlinien
Verantwortlichkeit für die Einhaltung von Kinder- und Jugendschutz sowie Persönlichkeitsrechten durch Foto- und Videografen
Foto- und Videografen haben erheblichen Einfluss darauf, wie die Öffentlichkeit den Tanzsport wahrnimmt. Daraus resultiert eine besondere Verantwortung gegenüber Sportlerinnen und Sportlern vor allem, aber nicht ausschließlich, im Kinder- und Jugendbereich.
Die nachfolgenden Punkte sind daher unverhandelbare Grundsätze, an die die Akkreditierungen zu Turnieren des Grün-Gold-Club Bremen e.V geknüpft sind und deren Nichteinhaltung zu Entzug der Akkreditierung (inkl. Nichtneuausstellung in der Zukunft) bis hin zum Ausschluss von der aktuellen und allen zukünftigen Veranstaltungen führen kann:
- Der Tanzsport wird durch die erstellten Aufnahmen positiv dar-gestellt, unvorteilhafte Aufnahmen werden nicht veröffentlicht.
- Um Persönlichkeitsrechte bestmöglich zu wahren, werden keine Bilder und Videos von Personen in offensichtlich privaten Situationen, oder bei deutlich negativen Emotionen oder Konfliktsituationen angefertigt.
- Auch in öffentlichen Situationen hat die abgelichtete Person das Recht auf Löschung.
- Es werden keine sexuell anzüglichen und auch keine erotisierenden Szenen abgelichtet. Sogenanntes Upskirting und Downblousing ist zu unterlassen.
- Um dem Risiko unfreiwilligen Upskirtings vorzubeugen, werden bei allen Turnieren keine Fotos und Videos von Positionen erstellt, bei denen die Kameralinse unterhalb einer üblichen Tischkante positioniert ist. Diese Regelung gilt für alle Altersgruppen und Leistungsklassen.
- Die Regelungen der Akkreditierungsrichtlinie des Grün-Gold-Club Bremen e.V. wurden von Ihnen schriftlich akzeptiert und gelten für alle Einsätze.
- Bei Veröffentlichungen im Internet sind die Bilder und Videos im Vorfeld erneut auf die oben genannten Punkte zu prüfen.
Als akkreditierter Foto- und/oder Videografen sind Sie offizieller Teil der Veranstaltung und haben damit die Pflicht bei (auch über oben genannte Punkte hinausgehenden) Verletzung von Persönlichkeitsrechten oder interpersonaler Gewalt (insbesondere aber nicht ausschließlich sexuell oder rassistisch motiviert) durch Dritte einzuschreiten und oder entsprechende Beobachtungen den zuständigen Personen vor Ort zu melden.
Rechtlicher Hinweis für Fotografen
Widerruf der Fotolizenz im Falle von Diskreditierungen
Der Grün-Gold-Club Bremen e.V. behält sich das Recht vor, die für die Akkreditierung von Fotografen erteilte Fotolizenz jederzeit zu widerrufen, wenn Personen – insbesondere Kinder und Jugendliche als besonders Schutzbedürftige – durch die erstellten Fotografien, deren Ablichtung, Veröffentlichung, Weiterverkauf oder sonstige Nutzung in ihrer Würde, ihrem Ansehen oder ihrem persönlichen und sozialen Umfeld diskreditiert oder in unangemessener Weise dargestellt werden.
Der Fotograf verpflichtet sich, auf eine entsprechende Aufforderung des Grün-Gold-Club Bremen e.V. hin die Nutzung und Verbreitung der betroffenen Bilder unverzüglich einzustellen und, sofern technisch und rechtlich möglich, bereits veröffentlichte Bilder zurückzuziehen. Ab dem Zeitpunkt des Widerrufs der Fotolizenz ist eine erneute Veröffentlichung oder anderweitige Verwertung der betroffenen Fotografien ausdrücklich untersagt.
Sollte der Fotograf dieser Anweisung nicht ordnungsgemäß nachkommen oder den Widerrufsgründen anderweitig nicht entsprechen, behält sich der Grün-Gold-Club Bremen e.V. das Recht vor, Schadensersatzansprüche geltend zu machen. Dazu gehören insbesondere auch rechtliche Schritte, die der Durchsetzung der Interessen des Grün-Gold-Club Bremen e.V. sowie dem Schutz der betroffenen Personen dienen. Hierzu zählen die Einleitung von Abmahnverfahren, die Beantragung einstweiliger Verfügungen oder die Erhebung einer Klage zur Unterlassung sowie zur Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen in vollem gesetzlich zulässigem Umfang. Alle rechtlichen Kosten und Aufwendungen, die aus der Durchsetzung der Schutzmaßnahmen entstehen, können dem Fotografen im Rahmen des geltenden Rechts in Rechnung gestellt werden.
Ehrenkodex des Grün-Gold-Club Bremen