Für eine Aufnahme in den Grün-Gold-Club Bremen e.V. muss der Aufnahmeantrag ausgefüllt, unterschrieben und schriftlich an den Verein geschickt werden.

FAQ

Was ist bei einer Mitgliedschaft im Grün-Gold-Club Bremen e.V. zu beachten?

1. Wie setzt sich der Mitgliedsbeitrag zusammen?

Der Mitgliedsbeitrag setzt sich aus einem Grundbeitrag und einem Zusatzbeitrag zusammen (s. Beitragordnung). Für Einzelpaare ist der Zusatzbeitrag Tanzsporttraining zu addieren. Bei Formation und Einzeltanz ist nur der Zusatzbeitrag Tanzsporttraining inkl. Formation zu addieren. Der Zusatzbeitrag Tanzsporttraining inkl. Formation ist teurer, da wir die zusätzlichen Kosten für das Formationstraining (Hallen und Trainer), die Turnierbekleidung sowie alle Turnierfahrten (weiter als 250 km) über diesen Beitrag für alle Formationen im Ligabetrieb vom Verein bezahlen.

2. Ich tanze in der Tanzarena und möchte in Zukunft im GGC tanzen. Was ist zu beachten?

Bis zum 15. eines Monats kann man zum Ende des Monats wechseln. Folgendes ist bei diesem Wechsel zu beachten:

  • Mit dem „Quick Check-out“-Formular der Tanzarena wird gekündigt.
  • Mit dem „Aufnahmeantrag“ des GGC tritt man in den Verein über.
  • Beide Formulare müssen dasselbe Datum für Kündigung bzw. Eintritt tragen (z.B. 1.10.).
  • Beide Formulare müssen zusammen in der Tanzarena abgegeben werden.
3. Wann wird abgebucht?

Viermal im Jahr, immer in der Mitte eines Quartals (15.2, 15.5, 15.8., 15.11). Mitte Februar werden zusätzlich bei sportlich aktiven Mitgliedern 50,00 Euro für Dienstleistungen fällig (s. Punkt 5)

4. Muss ich am Einzugsverfahren teilnehmen?

Ja. Das erleichtert unsere ehrenamtliche Tätigkeit unheimlich, da wir dann nicht jeden einzelnen Zahlungseingang von allen Mitgliedern überprüfen müssen.

5. Solidargemeinschaft "Clubpflege" - Wie funktioniert das?

Alle aktiven Mitglieder des Vereins beteiligen sich an der Instandhaltung und Ordnung in den Clubhäusern bzw. helfen bei der Ausrichtung von großen Veranstaltungen (z.B. Formationsturniere) außerhalb der Clubhäuser. Hierfür werden jährlich 5 (fünf) Stunden je Mitglied veranschlagt. Wenn jemand keinen Dienst macht, muss er 50,00 € bezahlen, da die Arbeit andere Personen übernehmen bzw. dafür externe Unternehmen bezahlt werden müssen. Dieser Betrag wird automatisch Mitte Februar mit dem 1. Quartalsbeitrag abgebucht und nach Leistung der Arbeit wieder zurück überwiesen. Diese Dienstleistung muss jeweils im Kalenderjahr erbracht werden und ist nicht auf folgende Jahre übertragbar. Wenn die Dienstleistung zwischen dem 1. Januar und dem 31. Dezember eines Jahres nicht erbracht wurde, verfällt der Anspruch auf Rückzahlung. Auch bei Austritt wird dieser Betrag nicht anteilig zurückerstattet.

6. Wer bekommt einen Schlüssel (Transponder)?

Einen Schlüssel, bei uns Transponder genannt, erhalten nur Personen, die mindestens 3 Monate Mitglied im GGC sind, oder Personen, die einen außergewöhnlichen Grund vorweisen können (Vorstand, Beirat, besondere Leistungsträger, etc.).

7. Wie bekomme ich einen Schlüssel?

Die Möglichkeit, die Räume des Clubs in Hastedt und in der Wandschneider Straße auf eigene Verantwortung zu betreten, ist etwas Besonderes. Der Antrag auf einen Schlüssel kann per Mail an den 2. Vorsitzenden gestellt werden: (2.vorsitzender@ggcbremen.de) und wird dann vom Vorstand entschieden. Im Falle einer Zusage wird der Schlüssel gegen ein Pfand von 50,00 € ausgegeben.

8. Was ist, wenn man keine Lust mehr auf den Verein hat?

Wichtigste Regel: lassen Sie es uns wissen. Denn vieles lässt sich klären oder regeln. Die berühmte Vogel-Strauss-Taktik bringt nur Probleme. Es genügt nicht, einfach wegzubleiben oder Trainer und/oder Übungsleiter zu informieren. Am besten jemanden aus dem Vorstand ansprechen und wir werden zu helfen versuchen. Gekündigt werden muss immer schriftlich.

Laut Satzung ist eine Kündigung 4 Wochen vor Quartalsende schriftlich an den Grün-Gold-Club zu richten.

9. Was ist beim Verlassen des Vereins zu beachten?
  1. Fristgerechte Kündigung.
  2. Das Beitragskonto muss ausgeglichen sein.
  3. Schlüssel/Transponder gegen das Pfand auslösen.
  4. Formationstänzer: Kleider, Trainingsanzüge etc. bei dem Formationscaptain abgeben.

Erst wenn Punkt 2., 3. und 4. erledigt sind, wird eine Startfreigabe erteilt, um in einem anderen Verein zu tanzen.
Es liegt also am eigenen Verhalten, wie schnell es geht.

10. Ich tanze auch in einem anderen Verein. Für wen starte ich als Turniertänzer?

In den ersten 6 Monaten ist es noch möglich, für einen anderen Verein zu starten. Danach müssen Startbuch/Startkarte spätestens auf den Grün-Gold-Club umgeschrieben werden.

11. Wir möchten eine Show tanzen. Was ist zu beachten?

Dies ist einfach, wenn Du die folgenden Dinge dabei beachtest:

Dein Schautanz muss im GGC unter schautanz@ggcbremen.de angemeldet werden.
Achtet bitte darauf, Euren Schautanz rechtzeitig im Vorfeld einzureichen, denn es gelten Fristen, die in der Turnier- und Sportordnung (TSO) Abschnitt E 4 festgeschrieben sind!

Die Rechnung für den Schautanz stellt der Verein, die Bezahlung erfolgt nicht an Euch, sondern immer an den Verein. Gegen Vorlage von tanzsportspezifischen Originalbelegen wird der Betrag der Belege unter Abzug einer Gebühr von 30 € an Euch ausgezahlt.

Die Regelungen der Turnier- und Sportordnung TSO E 4.2.5

Späteste Anmeldetermine sind
a) 10 Tage vor der Veranstaltung im Bereich des eigenen oder eines fremden LTV
b)   3 Wochen vor der Veranstaltung mit Fernsehübertragung
c)   6 Wochen vor der Veranstaltung im Ausland

Es ist nicht erlaubt, ohne Genehmigung eine Schau zu tanzen!

 

12. Wir möchten auf einem Turnier im Ausland starten, das nicht im Rahmen des Grenzverkehrs in der ESV aufgelistet ist...

Für den Start im Ausland müsst Ihr einen offiziellen Antrag stellen!
Hierzu wendet Ihr Euch bitte an auslandsstart@ggcbremen.de

Dieser Antrag muss selbstverständlich VOR dem Start gestellt werden, also am besten direkt mit Eurer Turnierplanung.

Die Regelungen der Turnier- und Sportordnung TSO E 3:

  1. Paare, Solisten, Duos, Small Groups, Formationen und Mannschaften dürfen bei Auslandsstarts nur in den Wettbewerbsarten, Startgruppen, Startklassen, Turnierarten und Turniertänzen teilnehmen, für die sie im DTV zugelassen sind. Ausnahmen bewilligt auf Antrag über den LTV der DTV-Sportwart.
  2. Auslandsstarts - außer im kleinen Grenzverkehr, d. h. für mit dem Ausland durch das DTV- Präsidium vertraglich vereinbarte Regionen im In- und Ausland - sind anmelde- und genehmigungspflichtig, außer bei Anforderung durch das DTV-Präsidium.
  3. Auslandsstarts an Nicht-WDSF-Turnieren - außer im kleinen Grenzverkehr - können nur genehmigt werden, wenn die Einladung vom oder über den ausländischen Verband sowie an oder über den DTV erfolgte.

Es ist nicht erlaubt, ohne Genehmigung im Ausland zu starten!